Arbeiten im Rahmen des Winterdienstes werden nach Bedarf, in Abhängigkeit zur Witterung, durchgeführt. Sie sind notwendig, um den sicheren Personen- und Straßenverkehr zu gewährleisten. Öffentlich zugängliche Verkehrsflächen wie z.B. Gehwege, Straßen und Parkplätze müssen von Schnee und Eis befreit werden. Kommunale Satzungen legen fest, in welchem Zeitraum, in welchem Umfang und mit welchen Mitteln der Winterdienst in diesen Bereichen durchzuführen ist. Diese Vorschriften gelten nicht einheitlich, sondern werden von den Städten und Gemeinden, nach Ihren Bedürfnissen erlassen. Verfahren und Methoden:
manuelles Verfahren: händisch durch kehren und mit dem Schneeschieber
maschinelles Verfahren: Kehrmaschinen, Aufsitzgeräte mit Kehrwalze, Schneefräse,
Winterdienstfahrzeuge mit Schneeschild und Streuer
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